Wichtig zu wissen

Versorgungsordnung / BV / TV

Versorgungsordnung - Allgemeines


In einer Versorgungsordnung werden die Grundsätze festgelegt und zusammengefasst, nach denen Arbeitnehmer eines Betriebes oder Unternehmens oder Gruppen von Arbeitnehmern eine Zusage zur betrieblichen Altersversorgung erteilt wird.

Eine Versorgungsordnung richtet sie sich nicht an jeden einzelnen Arbeitnehmer, vielmehr schafft sie für alle einheitliche Versorgungsbedingungen. Die Versorgungsordnung kann im Rahmen eines Tarifvertrages, einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung, in Form einer Regelungsabrede oder als Gesamtzusage beziehungsweise durch vertragliche Einheitsregelung geregelt werden.

Die einzelnen Bestimmungen einer Versorgungsordnung sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) im Sinne der §§ 305 ff. BGB und nach den für AGB maßgebenden Grundsätzen auszulegen.

Das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) enthält lediglich die allgemeinen Rahmenbedingungen, welche durch Versorgungsordnungen erst konkret ausgestaltet werden.

Konstitutionelle Bedingungen


  • Eingangsbestimmungen zum Regelungsgegenstand, zur Gültigkeit und Zweckbestimmung der Versorgungsordnung

  • Geltungsbereich: Beschäftigtenkreis, der unter die Versorgungsordnung fällt

  • Beginn der Versorgungszusage und Durchführungsweg(e)

Beschreibung der Voraussetzungen für Entgeltumwandlungen


  • Entgeltumwandlung: Wertgleiche Versorgungsanwartschaft

  • Zusageform

  • Entgeltumwandlungsvereinbarung

  • Umwandelbares Entgelt, Fälligkeit

  • Status des Bruttoarbeitsentgelts

  • Gleichbehandlungsgrundsatz

(fakultative) Pflichtmerkmale einer Versorgungsordnung


  • Höhe der Entgeltumwandlung

  • Begrenzung auf die Dauer des Entgeltbezugs

  • Leistungsansprüche (Unverfallbarkeitsregelungen u. a.)

  • Vorsorgeformen (Biometrien mit ihren Besonderheiten in der bAV)

  • Vertragsbedingungen des Vorsorgeträgers

  • Beginn der Versorgungsleistungen

  • Allgemeine Bestimmungen und die Laufzeit der Versorgungsordnung

  • Portabilitätsregelungen

Prinzip der Informationspflichten


  • Versorgungsordnung regelt Informations- und Beratungsprozess für die Beschäftigten

  • Anlagen, die den Durchführungsweg oder die Durchführungswege beschreiben, stehen zur Verfügung

  • Arbeitsrechtliches Protokoll dokumentiert Information und Beratung der Beschäftigten

Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) muss der Arbeitgeber alle Mitarbeiter gleich informieren und behandeln. Ein Nachweis hierüber ist aus Nachweisgründen schriftlich zu führen. Dies kann mit stark reduziertem Aufwand bestenfalls digital in einem Mitarbeiterportal erfolgen.

Handlungsbedarf


Gesetze und Regelwerke werden fortlaufend geändert, Tarifverträge angepasst und somit müssen auch die Versorgungsordnung mind. alle 3-5 Jahre überprüft und ggfs. abgeändert werden.

AGG


Seit 2006 gilt das Allgemeine-Gleichbehandlungs-Gesetz.

Für große Personengruppen, speziell wenn diese in mehreren Firmen organisiert sind, ist die laufende Überprüfung auf Einhaltung des AGG wichtig.

Betriebsrat


Es ist unerlässlich, den Betriebsrat bei der Konzeption und / oder Veränderungen an der Versorgungsordnung / Betriebsvereinbarung , den Betriebsrat einzubinden, weil man so gemeinsam gute Ergebnisse finden und umsetzen wird.

Wir boosten

Effektivität | EBIT | Change | Motivation | Transparenz | Mitarbeiterbindung | Employer Branding

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf „Alle erlauben“ erklären Sie sich damit einverstanden. Weiterführende Informationen und die Möglichkeit, einzelne Cookies zuzulassen oder sie zu deaktivieren, erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Einstellungen