Generelles zur Betrieblichen Krankenversicherung
So funktioniert die betriebliche Krankenversicherung
Gewinn für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist eine Zusatzversicherung, die der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter bei einer privaten Krankenversicherung abschließt. Sie ergänzt die gesetzliche Krankenversicherung und bietet Leistungen, die von den Krankenkassen nicht übernommen werden. Durch die bKV erhalten die Mitarbeiter Zugang zu Gesundheitsleistungen, die sie sonst privat bezahlen müssten.
Die betriebliche Krankenversicherung hat in den letzten Jahren großen Zuspruch gefunden. Viele private Krankenversicherer bieten sie inzwischen an. Die betriebliche Krankenversicherung ist zu einem wichtigen Instrument der Mitarbeiterbindung geworden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter spüren den Vorteil direkt - durch eine kostenlose professionelle Zahnreinigung, die Brille ohne Zuzahlung oder die Chefarztbehandlung im Krankenhaus. Das Angebot einer betrieblichen Krankenversicherung stärkt das Bild eines familienfreundlichen und gesundheitsbewussten Arbeitgebers.
Bei der betrieblichen Krankenversicherung ist der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer und der Arbeitnehmer die versicherte Person. Die Beiträge zur bKV werden in der Regel vom Arbeitgeber vollständig übernommen. Der Arbeitgeber schließt die betriebliche Krankenversicherung für seine Mitarbeiter ab. Die Verträge werden in der Regel als Gruppenversicherung mit günstigeren Beiträgen geschlossen. Innerhalb der monatlichen 50-Euro Freigrenze für Sachbezüge kann der Arbeitgeber die Zusatzversicherungen seinen Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei finanzieren.
Die Leistungen der betrieblichen Krankenversicherung variieren je nach Anbieter und Tarif. Meist sind die bKV-Tarife modular aufgebaut. Das Unternehmen kann die Bausteine frei wählen und zusammenstellen. Dabei unterscheidet man Tarife mit klassischen Zusatzversicherungen und Budgettarife. Beim Budgettarif leistet die Versicherung bis zu einem bestimmten Höchstbetrag. Beispiel: Erstattungen für Zahnleistungen oder Krankenhausleistungen sind dann auf 600 Euro oder 900 Euro begrenzt. Bei den klassischen Zusatzversicherung gibt es ein solche Deckelung nicht.
Grundsätzlich können alle Arbeitnehmer mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag in einer betrieblichen Krankenversicherung versichert werden - unabhängig vom Gesundheitszustand und ohne Wartezeiten. Anders als bei privaten Krankenversicherungen erfolgt die Aufnahme in der Regel ohne Gesundheitsprüfung. Das bedeutet, dass auch Mitarbeiter mit Vorerkrankungen von den Zusatzleistungen profitieren können. Bei Auszubildenden und geringfügig Beschäftigten ist die Teilnahme an einer betrieblichen Krankenversicherung häufig nicht möglich.
Durch die betriebliche Krankenversicherung fördern Unternehmen nicht nur die Gesundheit ihrer Mitarbeiter, sondern steigern auch ihre Attraktivität als Arbeitgeber. In Zeiten des intensiven Wettbewerbs um qualifizierte Fachkräfte wird die betriebliche Krankenversicherung somit zu einem immer wichtigeren Instrument in der Personalpolitik von Unternehmen.