Wichtig zu wissen

Unterstützungskasse gem. § 4d EStG

  • Die Unterstützungskasse ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge und eignet sich besonders für Gutverdienerinnen, die ihren Lebensstandard im Alter halten wollen.

  • Sie profitieren von steuerlichen Vorteilen und können unbegrenzt steuerfreie Beiträge einzahlen.

  • Bei den individuellen Vorsorgekonzepten haben Sie die Wahl zwischen sicherheits- bis chancenorientierten Kapitalanlagen.

  • Zum Rentenbeginn können Sie zwischen lebenslanger monatlicher Rente oder einmaliger Kapitalauszahlung wählen.

Im Detail

staatlich gefördert

Einzahlungen steuerfrei

keine feste Grenzen (2024)

Einzahlungen sozialabgabenfrei

bis 3.624 € jährlich (2024)

Hinterbliebenenrente

wählbar

Arbeitskraftabsicherung

wählbar (aber Vorsicht)

Altersrente

ab 62 oder später

Auszahlungen

steuer- und sozialabgabenpflichtig

Insolvenzschutz

hoher Schutzstatus durch PSVaG

Höchstförderung

Die Beiträge zur Unterstützungskasse sind im Rahmen des § 4d EStG (nahezu) unbegrenzt steuerfrei.

Überdies sind Beiträge bis zu 4% der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung West (Stand 2024 = 4% von 90.600 € = 3.624 €) jährlich sozialabgabenfrei.

Wir boosten

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